Versandbedingungen National und Internation
Zur ordnungsgemäßen Kennzeichnung einer Sendung durch den Absender, nachfolgend „Aufschrift“, gehören regelmäßig die Angabe des Empfängers (Abschnitt 2.3), die Angabe des Absenders (Abschnitt 2.4), die Bezeichnung der Sendungsart und der gewünschten Zusatzleistungen („Services“) (Abschnitt 2.5) sowie die Vorausverfügung(en) des Absenders.
(1) Der Absender wird die gesamte Aufschrift gut sichtbar in schwarzer oder blauer Farbe so anbringen, dass sie nicht gelöscht werden kann. Es dürfen nur lateinische oder deutsche Schriftzeichen in gebräuchlicher Schreibweise verwendet werden. Alle Zeilen der Aufschrift sollen in einer Fluchtlinie (linksbündig) beginnen. Die Aufschrift darf nicht über die Kante der Sendung hinauslaufen. (2) Eine nachträgliche Änderung der Aufschrift ist nicht zulässig. Sendungen mit geänderter Aufschrift werden nicht befördert. Stattdessen wird der Absender vor der Einlieferung eine neue Aufschrift anbringen.
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3.1 Grundsätzliches (1) Alle Sendungen müssen nach Inhalt, Art der Versendung und Umfang sicher und vollständig verpackt sein. Unverpackte und unförmige Sendungen, sowie nicht formstabile Verpackungen sowie Gegenstände, die nach ihrer äußeren Beschaffenheit als nicht sicher verpackt gelten, sind vom Transport ausgeschlossen.
(2) Nationale und internationale Pakete mit einem Gewicht über 10 bis 20 kg und über 20 kg müssen jeweils mit einer vorgegebenen spezifischen Kennzeichnung (auf dem Label integriert oder auf einem von uns zur Verfügung gestellten Aufkleber) gut sichtbar auf der Aufschriftseite versehen sein
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Der Absender hat das Gut so zu verpacken, dass es vor Teilverlust und Beschädigung geschützt ist und dass auch GTS Transporte e.K. keine Schäden entstehen (§ 411 HGB). Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Belastungen, denen dieser bei gewöhnlichem Ablauf der Beförderung durch Druck, Stoß, Vibration und Temperatureinflüsse ausgesetzt ist, schützen. Bei Inhalten, die leicht durch Stoß, Beschleunigung, Druck oder Biegung beschädigt werden können, muss die Verpackung und die Sicherung der Inhalte auf diese Empfindlichkeit abgestimmt sein und Eigenart, Menge sowie alle anderen besonderen Eigenschaften des Inhaltes im Einzelfall berücksichtigen.
Für Flüssigkeiten aller Art in Glasflaschen, Ton- oder Steinzeugflaschen sind am Markt erhältliche Versandverpackungen, die mit Prüfzeichen und einer Prüfnummer (zertifizierte Flaschenversandverpackung) gekennzeichnet sind, zu verwenden. Die Verschlüsse von Flüssigkeitsverpackungen müssen auch in Seiten- oder Kopflage eine ausreichende Dichtigkeit aufweisen. Schraubverschlüsse und -kappen sind mit dem von den Herstellern empfohlenen Drehmoment anzuziehen. Funktionsverschlüsse (z. B. Sprühkopf-, Spender-, Kipp- und Drehverschlüsse) müssen gegen unbeabsichtigte Öffnung gesichert werden.
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